Satzung

Wichtige Zusatzinformationen

  1. Ermäßigungen
  • Inhaber einer gültigen Studenten-, Lehrer- oder Kundenkarte erhalten bei Vorlage eines gültigen Dokuments am Tag der Ankunft in der Einrichtung eine Ermäßigung. Wenn der Gast bei einem im Voraus bezahlten Aufenthalt das erforderliche Dokument nicht vorlegt, ist er verpflichtet, die Differenz zum vollen Preis für das Zimmer/den Platz zu zahlen.

Achtung!
Ermäßigungsberechtigte zahlen ihren Aufenthalt in bar oder mit Kreditkarte direkt an der Rezeption bei der Ankunft.

  • der gewährte Rabatt wird nicht mit anderen Rabatten kumuliert.

2 Gebühren

  • Ortstaxe in Höhe von 2,80 PLN pro Person/Tag, die bei Aufenthalten von mehr als einer Nacht anfällt und nur in bar bei der Ankunft in der Unterkunft zu zahlen ist,
  • unbewachtes, überwachtes Parken – gegen Aufpreis,
  • Aufpreis für Bettwäsche von 12 PLN pro Bett und Nacht für die erste Nacht in Ob. Nr. 1 auf der ul. Kościuszki 72/74 und für organisierte Gruppen in den Einrichtungen 1 und 2 in der ul. 13b Soldier Street,
  • die Möglichkeit, gegen Aufpreis ein Frühstück zu bestellen.

Alle Gebühren sind in der Preisliste der Einrichtungen enthalten -> tab: Angebot

3 Stornobedingungen
Die Reservierung kann kostenlos storniert werden.
spätestens 2 Tage vor der geplanten Ankunft.
Im Falle einer Stornierung nach diesem Datum oder bei Nichterscheinen am Anreisetag kann die Unterkunft dem Gast die erste Nacht in Rechnung stellen.

 


Ordnung der Schuljugendherberge in Olsztyn – Einrichtung Nr. 1 in der ul. Kościuszki 72/74

  1. Das Recht zur Nutzung der Schuljugendherberge in Olsztyn im Objekt Nr. 1 in der ul. Kościuszki 72/74 steht Schülern und Studenten, Lehrern und Erziehern sowie Mitgliedern des polnischen Jugendherbergsverbandes und Ausländern, die dem übergeordneten Jugendherbergsverband angehören, zur Verfügung. Die Unterkunft in der Herberge kann bei freien Zimmern auch von anderen Personen genutzt werden, sofern die geltenden Regeln und Vorschriften eingehalten werden. a. Schüler unter 18 Jahren können gegen Vorlage eines von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Unterbringungsbefehls (mit Adresse und Telefonnummer) in die Herberge aufgenommen werden.
  2. Individualtouristen werden bei freien Plätzen direkt in der Herberge zur Übernachtung angenommen, wobei Schüler und Studenten Vorrang haben, gefolgt von anderen.
  3. Check-in in der Jugendherberge ist ab h. 1200 bis Std. 1000 am nächsten Tag.
  4. Die Türen des Bunkers sind ab sofort verschlossen. 2200 Uhr und nach600 Uhr geöffnet.
  5. Die Herberge hat eine Ausgangssperre von 2200600. Die Störung der Nachtruhe kann ein Grund für einen Platzverweis sein. Abweichungen von den festgelegten Sperrstunden sind nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Herbergsleiters möglich. Ein Mitglied des Empfangspersonals hat aus Sicherheitsgründen das Recht, die Öffnung der Einrichtung von 2300600
  6. Das Rauchen von Tabak und elektronischen Zigaretten, das Trinken von Alkohol, der Konsum von Rauschmitteln und Glücksspiel ist auf dem Gelände des Hostels kategorisch verboten und führt zum Ausschluss aus dem Hostel. Das Rauchen ist nur an einem vom Direktor festgelegten Ort außerhalb des Wohnheims erlaubt.
  7. Die Herberge haftet nicht für im Zimmer zurückgelassene Gegenstände und für Fahrzeuge, die auf dem unbewachten, gebührenpflichtigen Parkplatz neben dem Gebäude abgestellt sind.
  8. Die Herberge haftet nur für Wertsachen und Geld, das in der Herberge hinterlegt wurde.
  9. Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen den Schutzraum während der Quarantänezeit nicht benutzen.
  10. Buchungen werden nach dem Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” berücksichtigt, wobei Schul- und Studententeams Vorrang haben.
  11. Schülergruppen dürfen nur unter Aufsicht einer erwachsenen Aufsichtsperson übernachten, die die volle Verantwortung für die Schulgruppe und die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Jugendlichen übernimmt.
  12. Der Gruppenbetreuer holt den Status des Schlafzimmers vor dem Einchecken bei der Rezeption ab und meldet den Status des Schlafzimmers am Ende des Aufenthaltes an die Rezeption.
  13. Die Gäste, die eine Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch nehmen, werden in die Anmeldeunterlagen der Herberge eingetragen, legen einen Ausweis oder eine Identitätskarte vor, die zu einer Ermäßigung berechtigen, und zahlen die geltenden Gebühren gemäß der in der Herberge an gut sichtbarer Stelle ausgehängten Preisliste. Für Übernachtungen wird beim Check-in eine Gebühr erhoben.
  14. Sie können drei Nächte in der Herberge bleiben. Verlängerungen des Aufenthalts sind nur mit Genehmigung des Direktors möglich.
  15. Die Zubereitung der Mahlzeiten kann an einem vom Herbergsleiter bestimmten Ort erfolgen. Waschen Sie die Küchenutensilien nach dem Essen, und reinigen Sie die Küche gründlich.
  16. Für Schäden am Herbergseigentum haftet der Leiter der Reisegruppe oder der Einzelreisende. Der Leiter des Tierheims bestimmt die Höhe der Entschädigung oder die Art der Zahlung für den entstandenen Schaden.
  17. Die Übernachtungsgäste sind verpflichtet, sich dem Herbergspersonal und den Mitbewohnern gegenüber angemessen und kulturell korrekt zu verhalten. Der diensthabende Empfangsmitarbeiter/Einrichtungsleiter hat das Recht, Personen, die sich nicht an die Regeln halten, aggressiv sind, unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln stehen oder anderweitig gegen die Regeln des kulturellen Verhaltens verstoßen, insbesondere wenn sie die körperliche Unversehrtheit verletzen, andere Personen beleidigen, beschimpfen oder sich ihnen in irgendeiner Weise aufdrängen, und wenn sie keine angemessene Kleidung tragen, den Zutritt zur Einrichtung zu verweigern oder sie zu entfernen. In solchen Fällen wird die Unterkunftsgebühr nicht zurückerstattet. Die Aufnahme in die Herberge kann auch verweigert werden, wenn die Person, die die Unterkunft nutzt, während ihres vorherigen Aufenthalts in der Herberge gegen die Hausordnung verstoßen hat, insbesondere wenn sie das Eigentum der Herberge oder der Gäste beschädigt oder den Gästen, dem Personal der Herberge oder anderen in der Herberge wohnenden Personen Schaden zugefügt hat.
  18. Die Benutzer des Wohnheims können alle positiven und negativen Bemerkungen in das Wunsch- und Beschwerdebuch des Wohnheims eintragen oder sich in wichtigen Fällen an die örtlich zuständige Kommunalbehörde wenden.
  19. Beschwerden und Anfragen nimmt der Direktor der Herberge jeden Montag zwischen 8:00 und 10 :00 Uhrin den Räumlichkeiten der Herberge in der ul. Żołnierska 13b in Olsztyn.
  20. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften ist die Herberge verpflichtet, dies mitzuteilen: Der Schulleiter der Schulgruppe, das Rektorat der Universität der Studentengruppe, die Bezirkspolizeistation.
  21. Das Tierheim in Olsztyn in der ul. Kościuszki 72/74 ist eine Dauerherberge, die das ganze Jahr über geöffnet ist, mit Ausnahme einer Pause vom 24. Dezember bis 1. Januar und einer dreitägigen Pause in den Osterferien.
  22. In allen Angelegenheiten, die nicht in der Hausordnung enthalten sind, die aber das Leben in der Herberge betreffen, wie z.B. die Aufrechterhaltung der Ordnung, der Schutz des Eigentums, die Einhaltung der kulturellen Regeln usw., sind die Benutzer der Herberge verpflichtet, den Anweisungen des Herbergsleiters Folge zu leisten.

Mit der Unterzeichnung der Anmeldekarte verpflichten Sie sich, die Hausordnung der Schuljugendherberge in Olsztyn – Objekt Nr. 1, ul. Kościuszki 72/74.


Ordnung der Schuljugendherberge in Olsztyn – Einrichtung Nr. 2 in der ul. Soldateska 13b

  1. Das Recht zur Nutzung der Schuljugendherberge in Olsztyn im Objekt Nr. 2 in der ul. Die Żołnierska 13b steht Schülern und Studenten, Lehrern und Erziehern sowie Mitgliedern des polnischen Jugendherbergsverbandes und Ausländern, die dem übergeordneten Jugendherbergsverband angehören, zur Verfügung. Die Unterkunft in der Herberge kann bei freien Zimmern auch von anderen Personen genutzt werden, sofern die geltenden Regeln und Vorschriften eingehalten werden. a. Schüler unter 18 Jahren können gegen Vorlage eines von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Unterbringungsbefehls (mit Adresse und Telefonnummer) in die Herberge aufgenommen werden.
  2. Individualtouristen werden bei freien Plätzen direkt in der Herberge zur Übernachtung angenommen, wobei Schüler und Studenten Vorrang haben, gefolgt von anderen.
  3. Check-in in der Jugendherberge ist ab h. 1200 bis Std. 1000 am nächsten Tag.
  4. Die Türen des Bunkers sind ab sofort verschlossen. 2200 Uhr und nach600 Uhr geöffnet.
  5. Die Herberge hat eine Ausgangssperre von 2200600. Die Störung der Nachtruhe kann ein Grund für einen Platzverweis sein. Abweichungen von den festgelegten Sperrstunden sind nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Herbergsleiters möglich. Ein Mitglied des Empfangspersonals hat aus Sicherheitsgründen das Recht, die Öffnung der Einrichtung zwischen 23.00 und6.00 Uhr zu verweigern.
  6. Das Rauchen von Tabak und elektronischen Zigaretten, das Trinken von Alkohol, der Konsum von Rauschmitteln und Glücksspiel ist auf dem Gelände des Hostels kategorisch verboten und führt zum Ausschluss aus dem Hostel. Das Rauchen ist nur an einem vom Direktor festgelegten Ort außerhalb des Wohnheims erlaubt.
  7. Die Herberge haftet nicht für im Zimmer zurückgelassene Gegenstände und für Fahrzeuge, die auf dem unbewachten, gebührenpflichtigen Parkplatz neben dem Gebäude abgestellt sind.
  8. Die Herberge haftet nur für Wertsachen und Geld, das in der Herberge hinterlegt wurde.
  9. Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen den Schutzraum während der Quarantänezeit nicht benutzen.
  10. Buchungen werden nach dem Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” berücksichtigt, wobei Schul- und Studententeams Vorrang haben.
  11. Schülergruppen dürfen nur unter Aufsicht einer erwachsenen Aufsichtsperson übernachten, die die volle Verantwortung für die Schulgruppe und die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Jugendlichen übernimmt.
  12. Der Gruppenbetreuer holt den Status des Schlafzimmers vor dem Einchecken bei der Rezeption ab und meldet den Status des Schlafzimmers am Ende des Aufenthaltes an die Rezeption.
  13. Die Gäste, die eine Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch nehmen, werden in die Anmeldeunterlagen der Herberge eingetragen, legen einen Ausweis oder eine Identitätskarte vor, die zu einer Ermäßigung berechtigen, und zahlen die geltenden Gebühren gemäß der in der Herberge an gut sichtbarer Stelle ausgehängten Preisliste. Für Übernachtungen wird beim Check-in eine Gebühr erhoben.
  14. Sie können drei Nächte in der Herberge bleiben. Verlängerungen des Aufenthalts sind nur mit Genehmigung des Direktors möglich.
  15. Die Zubereitung der Mahlzeiten kann an einem vom Herbergsleiter bestimmten Ort erfolgen. Waschen Sie die Küchenutensilien nach dem Essen, und reinigen Sie die Küche gründlich.
  16. Für Schäden am Herbergseigentum haftet der Leiter der Reisegruppe oder der Einzelreisende. Der Leiter des Tierheims bestimmt die Höhe der Entschädigung oder die Art der Zahlung für den entstandenen Schaden.
  17. Die Übernachtungsgäste sind verpflichtet, sich dem Herbergspersonal und den Mitbewohnern gegenüber angemessen und kulturell korrekt zu verhalten. Der diensthabende Empfangsmitarbeiter/Einrichtungsleiter hat das Recht, Personen, die sich nicht an die Regeln halten, aggressiv sind, unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln stehen oder anderweitig gegen die Regeln des kulturellen Verhaltens verstoßen, insbesondere wenn sie die körperliche Unversehrtheit verletzen, andere Personen beleidigen, beschimpfen oder sich ihnen in irgendeiner Weise aufdrängen, und wenn sie keine angemessene Kleidung tragen, den Zutritt zur Einrichtung zu verweigern oder sie zu entfernen. In solchen Fällen wird die Unterkunftsgebühr nicht zurückerstattet. Die Aufnahme in die Herberge kann auch verweigert werden, wenn die Person, die die Unterkunft nutzt, während ihres vorherigen Aufenthalts in der Herberge gegen die Hausordnung verstoßen hat, insbesondere wenn sie das Eigentum der Herberge oder der Gäste beschädigt oder den Gästen, dem Personal der Herberge oder anderen in der Herberge wohnenden Personen Schaden zugefügt hat.
  18. Die Benutzer des Wohnheims können alle positiven und negativen Bemerkungen in das Wunsch- und Beschwerdebuch des Wohnheims eintragen oder sich in wichtigen Fällen an die örtlich zuständige Kommunalbehörde wenden.
  19. Beschwerden und Anfragen nimmt der Direktor der Herberge jeden Montag zwischen 8:00 und 10 :00 Uhrin den Räumlichkeiten der Herberge in der ul. Żołnierska 13b in Olsztyn.
  20. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften ist die Herberge verpflichtet, dies mitzuteilen: Der Schulleiter der Schulgruppe, das Rektorat der Universität der Studentengruppe, die Bezirkspolizeistation.
  21. Das Tierheim in Olsztyn in der ul. Soldierska 13b ist eine Dauerherberge, die das ganze Jahr über geöffnet ist, mit Ausnahme einer Pause vom 25. bis 26. Dezember und einer zweitägigen Pause über Ostern.
  22. In allen Angelegenheiten, die nicht in der Hausordnung enthalten sind, die aber das Leben in der Herberge betreffen, wie z.B. die Aufrechterhaltung der Ordnung, der Schutz des Eigentums, die Einhaltung der kulturellen Regeln usw., sind die Benutzer der Herberge verpflichtet, den Anweisungen des Herbergsleiters Folge zu leisten.

Mit der Unterzeichnung der Anmeldekarte verpflichten Sie sich, die Hausordnung der Schuljugendherberge in Olsztyn – Objekt Nr. 2 in der ul. 13b Soldier Street.