Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Schuljugendherberge in Olsztyn verpflichtet sich, die Verfügbarkeit ihrer Website gemäß dem Gesetz vom 4. April 2019 sicherzustellen. über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ssm.olsztyn.eu/.

Datum der Veröffentlichung der Website: 16.05.2022. Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 2024-03-29.

Die Website entspricht dem Gesetz vom 4. April 2019. über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung abgegeben am: 2023-03-29 . Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbsteinschätzung abgegeben.

Feedback und Kontaktdaten

Bei Problemen mit der Verfügbarkeit der Website kontaktieren Sie uns bitte. Ansprechpartner ist das SSM-Sekretariat, sekretariat@ssm.olsztyn.eu. Sie können auch unter der Telefonnummer 89 519 18 52 Kontakt aufnehmen. Auf die gleiche Weise können Anträge auf Zugang zu nicht verfügbaren Informationen und Anträge auf Zugänglichkeit gestellt werden.

Jeder hat das Recht zu verlangen, dass eine Website, eine mobile Anwendung oder eines ihrer Elemente digital verfügbar ist. Sie können auch verlangen, dass Informationen über einen alternativen Zugang verfügbar gemacht werden, beispielsweise durch Lesen eines digital nicht verfügbaren Dokuments, Beschreiben des Inhalts des Videos ohne Audiodeskription usw. Die Anfrage sollte die Daten der Person enthalten, die die Anfrage einreicht, eine Angabe, um welche Website oder mobile Anwendung es sich handelt, und die Art der Kontaktaufnahme. Wenn die anfragende Person die Notwendigkeit meldet, Informationen über eine alternative Zugangsmethode zu erhalten, sollte sie auch eine für sie bequeme Möglichkeit angeben, diese Informationen zu präsentieren. Die öffentliche Stelle sollte dem Ersuchen unverzüglich nachkommen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Ersuchens. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, muss die öffentliche Stelle die Person, die den Antrag stellt, unverzüglich darüber informieren, wann es möglich sein wird, dem Antrag nachzukommen, und die Frist darf nicht länger als 2 Monate ab dem Datum der Antragstellung sein . Wenn die digitale Zugänglichkeit nicht möglich ist, kann die öffentliche Stelle einen alternativen Zugang zu den Informationen vorschlagen. Für den Fall, dass die öffentliche Stelle sich weigert, der Anfrage nachzukommen, um die Verfügbarkeit oder eine alternative Methode des Zugangs zu Informationen sicherzustellen, kann die Person, die die Anfrage einreicht, eine Beschwerde bezüglich der Bereitstellung der digitalen Zugänglichkeit der Website, der mobilen Anwendung oder des Website-Elements einreichen oder mobile Anwendung. Nach Abschluss des oben genannten Verfahrens können Sie auch einen Antrag beim Ombudsmann stellen.

Link zur Website des Bürgerbeauftragten .

Architektonische Zugänglichkeit

Objekt Nr. 2 Relaks verfügt über Einrichtungen für Behinderte.

– Der Eingang zum Gebäude ist mit einer Auffahrt ausgestattet.

– Die Vordertür öffnet und schließt automatisch.

– Auf dem Gelände befindet sich ein Aufzug.

– Für Behinderte befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes ein Dreibettzimmer mit Bad.

– Es gibt einen ausgewiesenen Parkplatz vor dem Gebäude. In unseren beiden Einrichtungen ist es möglich, Unterkünfte für Personen mit einem Assistenzhund zu nutzen

Mobile Anwendungen

Mangel